Auch der Verkehrsschilderwald zum 1. September gelichtet.
Gleichzeitig werden aber auch vier neue Verkehrszeichen eingeführt.
Zwei davon markieren Beginn und Ende einer „Parkraumbewirtschaftungszone“,
in der nur mit gültigem Parkschein oder mit Parkscheibe geparkt werden darf.
Ist eine Sackgasse für Fußgänger und Fahrräder durchlässig, wird dies künftig dadurch angezeigt,
dass auf dem Sackgassen-Schild über dem roten Querbalken Fußgänger und Fahrrad in einem
blauen Kreis abgebildet sind.
Dass Skaten auf Fahrbahnen, Seitenstreifen oder Radwegen zugelassen wird, zeigt ein neues
Viereckszeichen mit der Aufschrift "frei". Ersatzlos gestrichen wird zum Beispiel der „Beschrankte
Bahnübergang"“ Folgende Schilder sollen nur noch bei besonderen Gefahren eingesetzt werden:
Steinschlag, Schnee und Eisglätte, Bewegliche Brücke, Ufer, Fußgängerüberweg und Flugbetrieb.