Zwei Bäcker sollen ihre Frühstücksbrötchen unerlaubt mit Belag aus dem Eigentum
der Bäckerei bestrichen haben. Ihr Chef hat sie fristlos entlassen.
Erneut beschäftigt ein angeblicher Minidiebstahl die deutsche Justiz.
Vor dem Arbeitsgericht in Dortmund geht es an diesem Dienstag um zwei
Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, die ihre Frühstücksbrötchen
ohne Erlaubnis mit einem pikanten Belag bestrichen haben sollen, der
ihrem Arbeitgeber gehörte. Die Bergkamener Bäckereikette hatte den
beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt.
Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, klagen die entlassenen
Mitarbeiter nun vor dem Arbeitsgericht. Vor knapp zwei Wochen hatte das
Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Frau für
rechtens erklärt, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro
unterschlagen haben soll.
Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in der
Region Dortmund, Manfred Sträter, verteidigt die Bäcker: „Hier kann man
überhaupt nicht von Diebstahl reden“, sagte er. Die Männer hätten den
Brotbelag mit selbst gekauften Brötchen während der Produktion lediglich
abgeschmeckt, als der Geschäftsleiter in der Backstube erschienen war.
Die Gewerkschaft vertritt vor Gericht einen der gekündigten Mitarbeiter (26),
der gleichzeitig Betriebsratsmitglied war. Darin sieht Sträter den eigentlichen
Grund der Entlassung. Er wirft der Firma vor, „die Betriebsräte entsorgen“
zu wollen.
Update:
Dortmund - Es ist bereits der zweite Kündigungsfall, der binnen weniger Wochen
für nationales Aufsehen sorgt: Zwei Bäcker aus Bergkamen waren im vergangenen
Spätsommer fristlos entlassen worden, weil sie einen Brotaufstrich im Wert von
50 Cent probiert hatten, der zum Etat der Backstube gehörte. Schockiert und
frustriert über die plötzliche Entscheidung ihres Chefs, zogen Benjamin Lassak (26)
und Horst Dorkowski (44) vor das Arbeitsgericht in Dortmund. Mit Erfolg: Der Richter
entschied zugunsten der Kläger und bewirkte eine Aufhebung der Kündigung. Der
Filialleiter ist verpflichtet, die Männer wieder bei der Bäckerei Westermann
zu beschäftigen.
Über die Zukunft des jüngeren Bäckers hatte das Gericht sehr schnell ein Urteil
gefällt. Ausschlaggebend war in seinem Fall seine Mitgliedschaft im Betriebsrat.
"Es ist nur aus einem besonderen Grund möglich, Betriebsratsmitglieder zu kündigen",
erklärte Richter Guido Marek. "Grundsätzlich muss bei einer beabsichtigten Kündigung
der Betriebsrat geladen werden und zustimmen. Dabei sind hier formale Fehler
unterlaufen, weswegen die Kündigung unwirksam ist." Der Anwalt des Filialleiters,
Rudolf Halstrick, reagierte mit Unverständnis: "Das war alles in Ordnung von den
Fristen her. Ab wann erlaubt die Betriebszugehörigkeit, in die Kasse zu greifen?"
Er kündigte Revision an. Lassak hingegen war erleichtert: "Ich habe eigentlich nicht
damit gerechnet, dass es so ausgeht." Das konnte er auch nicht, denn wäre er nicht
im Betriebsrat gewesen, hätte der Prozess nicht zu seinem Vorteil ausgehen können,
da der 26-Jährige erst kurz bei Westermann als Bäcker gearbeitet hatte.
Das Urteil für den 44-jährigen Kollegen fiel erst nach längerer Verhandlung. Bei
Horst Dorkowski war die lange Betriebszugehörigkeit der entscheidende Faktor, um
die Kündigung rückgängig zu machen. Er arbeitete bereits seit 24 Jahren für Westermann
und hatte sich bislang nie etwas zuschulden kommen lassen. Das lasse auf eine ehrliche
Grundhaltung des Mannes schließen, so Marek in seiner Urteilsbegründung. Zudem hatte
Dorkowski zugegeben, den Brötchenbelag gegessen zu haben: "Ich habe die Masse aus Schafskäse,
Kräutern und Öl angerührt und war der Meinung, ich hätte sie verwürzt", erklärte der Ältere
der beiden Bäcker. "Ich wollte den Geschmack des sogenannten Hirtenfladen-Aufstrichs" nur
überprüfen und haben deswegen den Rat meines Kollegen Benjamin Lassak hinzugezogen."
Trotz der positiven Nachricht für die Kläger betonte der Richter noch einmal, dass
Bagatelldiebstähle prinzipiell ein Grund für eine fristlose Entlassung sein können.
Das öffentliche Interesse an dem Fall war immens: Der Gerichtssaal war voll.
Ob die beiden Bäcker nun tatsächlich wieder in ihren alten Betrieb zurückkehren werden,
bleibt zunächst ungewiss.